BERATUNGSPRAXIS
PETER HAAS-ACKERMANN
Oberer Graben 46
CH - 9000 St. Gallen
Tel.: 0041/(0)71 277 37 30
e-mail: info@haas-coaching.ch
 

 

       
 

Coaching, Supervision, Organisations-, Einzel-,  Paar- und Familienberatung

 

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Peter Haas
 
     
 

 


 

SUPERVISIONSVERTRAG
Mustervertrag

 

1. Vertragspartner

Auftraggeber/in
Institution

Name, Adresse, Telefon, Mail

Auftragnehmer
Supervisor

Name, Adresse, Telefon, Mail

2. Rahmenbedingungen

Beratungsort

Anschrift

Mandatsumfang

Anzahl Sitzungen, Zeitraum

Sitzungszeiten

Frequenz, Dauer

Termine und Absagen

Die Termine werden in gegenseitiger Absprache festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vorher abgesagt, so wird das volle Honorar verrechnet

Vertraulichkeit

Die Inhalte der Beratungsgespräche sind vertraulich. Die Beteiligten beschliessen jeweils gemeinsam, welche Informationen an wen weitergegeben werden. Der Supervisor ist berechtigt, zwecks Qualitätssicherung seiner Arbeit die Beratungssituationen anonymisiert in einer Intervisionsgruppe zu reflektieren und den Namen der Auftraggeberin in seine Referenzliste aufzunehmen

Honorar

Nach den Richtlinien des BSO. Erwähnen, ob sich der Stundensatz mit/ohne MWSt versteht

Spesen / zusätzliche Arbeiten

Abmachung über Reisespesen, Reisezeit, Materialkosten, Verpflegung, Umfang und Entschädigung allfälliger Zusatzarbeiten (z.B. Schlussbericht, Konzept)

Zahlungsmodus

Rechnungsstellungszeitpunkt, Zahlungsfristen

Vorzeitige Auflösung

Bei diesem Supervisionsauftrag handelt es sich um ein Auftragsverhältnis nach OR Art. 404. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aufgelöst werden (allfällige Kündigungsfristen benennen). In jedem Fall findet eine gemeinsame Abschlusssitzung statt

3. Teilnehmende

Teilnehmer/innen

Gesamtzahl, evtl. Nennung der Funktionen oder Berufe der Teilnehmenden

Kontaktperson

Name, Adresse, Telefon, Mail (falls nicht identisch mit Vertragspartner)

Selbststeuerung

Das Team bestimmt die Detailinhalte der Supervision. Es orientiert sich dabei an den vereinbarten Inhalten und Zielsetzungen (siehe unten).

Störungen

Äussere oder Beziehungsstörungen, welche die Supervision behindern, werden vorrangig bearbeitet und wenn möglich behoben

4. Ziele und Inhalte

Ziele

Grundsätzliche Zielsetzungen, allenfalls nennen von Teilzielen

Inhalte

Themenschwerpunkte

Zwischenauswertungen

Abmachung zu allfälligen Zwischenevaluationen

Schlussauswertung

Die Schlusssitzung hat eine Evaluation des Gesamtprozesses zum Inhalt. Allfällige Abmachungen über eine gemeinsame Nachevaluation

Anpassung / Schlichtung

Diese Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis einer veränderten Situation angepasst werden. In Konfliktfällen zwischen Mitgliedern des Berufsverbandes BSO und Auftraggebenden besteht die Möglichkeit des kostenlosen Beizugs der Ombudsstelle (Auskunft unter Telefon 031 – 382 44 82)

Ort / Datum

Ort / Datum

Unterschriften

Auftragnehmer / Unterschrift
Auftraggeber/-in / Unterschrift

 

 

 
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